
MEDIZINISCHES
CANNABIS
Medizinisches Cannabis kann bei bestimmten Erkrankungen eine sinnvolle und sehr wirkungsvolle Behandlungsoption sein. Eingesetzt wird es unter anderem bei chronischen Schmerzsyndromen, Schlafstörungen, innerer Unruhe und Anspannung sowie bei komplexen psychosomatischen und neurologischen Beschwerdebildern. Ob diese Therapie im individuellen Fall sinnvoll ist, klären wir sorgfältig und persönlich.
Grundlage unserer Behandlung mit medizinischem Cannabis sind wissenschaftliche Evidenz und unsere langjährige Erfahrung und Expertise in der Behandlung komplexer Krankheitsbilder mit diesem Medikament. Deshalb gilt: auch bei bereits bestehender Cannabis-Verordnung durch andere Ärzte prüfen wir beim Erstkontakt die Situation neu und unabhängig. Entscheidend ist, ob eine medizinisch nachvollziehbare Indikation besteht und die Behandlung verantwortbar ist.
Die Behandlung erfolgt grundsätzlich im privatärztlichen Rahmen. Es besteht kein Anspruch auf eine Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann nach ärztlicher Entscheidung dennoch eine GKV-Verordnung erfolgen; dies stellt jedoch nicht den Regelfall dar und setzt eine besonders sorgfältige individuelle Prüfung voraus. Eine Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Werden diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, besteht ein relevantes Regressrisiko für den verordnenden Arzt. Aus Gründen der rechtlichen Klarheit, Transparenz und Versorgungssicherheit erfolgt die Cannabis-Therapie daher grundsätzlich im privatärztlichen Rahmen.
Anträge oder Genehmigungsverfahren zwecks Kostenübernahme gegenüber Krankenkassen werden von uns nicht durchgeführt.
Der erste Termin findet grundsätzlich im persönlichen Kontakt statt. Dabei besprechen wir die Beschwerden, sichten vorhandene Vorbefunde und klären gemeinsam, ob und in welcher Form eine Cannabis-Therapie infrage kommt. Bei stabilem Verlauf können weitere Termine häufig auch per Videosprechstunde erfolgen.
So gehen wir vor
- ausführliches ärztliches Gespräch und strukturierte Anamnese
- Sichtung und Bewertung vorhandener Arztbriefe, Befunde und Medikationspläne
- gemeinsame Entscheidung, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist
- Auswahl einer passenden Darreichungsform (z. B. Tropfen, Extrakte oder Blüten)
- Aufklärung zu Wirkung, möglichen Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und rechtlichen Rahmenbedingungen
- regelmäßige Verlaufskontrollen und Anpassung der Therapie bei Bedarf
Abrechnung
Die Behandlung mit medizinischem Cannabis erfolgt in der Regel als Selbstzahlerleistung.
Sowohl die ärztlichen Leistungen als auch die Verordnung von medizinischem Cannabis erfolgen privat; das Cannabis wird entsprechend auf Privatrezept verordnet.
Die ärztlichen Leistungen werden transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Unser Anspruch
Uns geht es um eine verantwortungsvolle, medizinisch fundierte und ehrliche Begleitung – orientiert an wissenschaftlicher Evidenz, ärztlicher Erfahrung und realistischen Zielen. Die Verordnung erfolgt stets im Einklang mit der jeweils geltenden Gesetzeslage und ausschließlich auf medizinischer Grundlage.