Psychotherapie

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen).

Wie funktioniert eine Psychotherapie?

Die psychotherapeutische Behandlung hilft, seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Behandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten. Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und so Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist und wenn zu diesem Zweck ein Verfahren der sogenannten Richtlinientherapie durchgeführt wird. Dann ist ambulante Psychotherapie eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Manchmal sind andere Verfahren sinnvoller, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. In einem solchen Fall ist die Psychotherapie eine Selbstzahlerleistung, die der Patient von seiner gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet bekommt. Sollte das im konkreten Einzelfall Sinn machen, wird dies in den Erstgesprächen thematisiert und wir werden dem Patienten auch Alternativen aufzeigen, so dass er selbst am Ende eine gut informierte Wahlmöglichkeit hat. Wertschätzung und Respekt haben für uns auch hier oberste Priorität.

In dem erwähnten Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt der Patient mit dem Therapeuten nicht nur, ob eine Psychotherapie durchgeführt werden sollte, sondern auch, ob anstatt einer Psychotherapie eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage besser geeignet ist, beispielsweise eine psychosomatische Grundversorgung, ein Entspannungsverfahren, eine systemische Therapie oder eine Hypnose-Behandlung.

Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?

Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen.

Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf. All diese Bedingungen sind durch Herrn Dr. Menzebach erfüllt.

Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch als Setting vorgesehen.

Ambulante Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell zwischen Patient und Therapeut vereinbart.

Für Normalversicherte gilt: der sog. Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entschied darüber, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren und -methoden als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Die in unserer Praxis im Rahmen der GKV durchgeführte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktualisierten oder nicht bewältigten Beziehungsproblemen, internen oder interpersonellen Konflikten oder Traumata aus früheren Lebensphasen. Manchmal hat die psychische Entwicklung vorzeitig eine Verzögerung erfahren, so dass „Tools“ zur Bewältigung der Lebensanforderungen in nicht ausreichender Zahl und Funktion zur Verfügung stehen (Strukturprobleme). Diese Schwierigkeiten können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrunde liegenden unbewussten Inhalte zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Der Patient wird in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.

Für Privatversicherte und Selbstzahler gilt: die strenge Bindung an einzelne Verfahren und Settings ist in der privaten Krankenversicherung nicht vorhanden. Hier ist das Maß aller Dinge die individuell erfolgversprechendste Methode. Vor Beginn der Psychotherapie, nach dem Erstgespräch sollte der Patient mit seiner privaten Krankenversicherung die Kostenübernahme abklären. Dies ist nicht nur unter den Versicherern unterschiedlich, sondern auch innerhalb der verschiedenen Tarife. Wenn Sie privat versichert sind, werden Sie das aus der zahnärztlichen Versorgung kennen. Sollten zur Klärung der Kostenübernahme Auskünfte erforderlich sein, so helfen wir Ihnen gern, geben Informationen aber nur nach schriftlichem Einverständnis heraus.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die Arbeit an innerpsychischen Konflikten, Beziehungsschwierigkeiten, strukturellen Problemen (Fehlen von Instrumenten zur Selbstregulierung), traumatischen Erlebnissen. Die tiefenpsychologisch fundierten Therapien führen wir ausschließlich im Einzelsetting durch. Es handelt sich um eine Kassenleistung. Bei Privatpatienten sollte die Kostenübernahme vor der ersten Sitzung abgeklärt sein, um spätere Diskussionen zu vermeiden. Unsere Psychotherapieplätze sind aufgrund der großen Nachfrage sehr limitiert.

Achtsamkeitsbasierte Schmerztherapie (ABST)

ABST wurde durch Schmerzmediziner entwickelt, und ist ein speziell auf chronische Schmerzpatienten abgestimmtes Psychotherapieverfahren.

Gruppentherapie

„Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy“ (CBASP) ist ein Behandlungsverfahren, das von Professor James P. McCullough Jr. entwickelt wurde. Es ist bis heute weltweit der einzige Psychotherapieansatz, der speziell für chronisch depressive Patienten und Patienten konzipiert wurde. Es wird auch sehr häufig bei somatisierten Depressionen im Rahmen der Schmerztherapie eingesetzt. Die CBASP-Therapie soll chronisch depressiven Patienten helfen, bestimmte Ziele zu erreichen. Zu diesen Zielen gehören:

  • Die Konsequenzen des eigenen Verhaltens erkennen
  • Authentische Empathie für andere entwickeln
  • Strategien lernen, um eigene Probleme anzugehen
  • Einen besseren Umgang mit früheren Traumata finden

Raucherentwöhnung

Nichtrauchen kann glücklich machen - Raucherentwöhnung ist mit einer besseren psychischen Gesundheit verbunden

Rauchen ist die weltweit wohl wichtigste Ursache für vermeidbare Krankheiten und Todesfälle. Einer von zwei Rauchern wird an einer rauchbedingten Krankheit sterben, wenn sie nicht aufhören. Manche Menschen glauben, dass Rauchen Stress, Schmerzen und andere psychische Symptome reduziert und dass ein Rauchstopp deshalb ihre psychischen Probleme verschlimmern könnte. Zudem machen sich manche Raucher auch Sorgen, dass ein Rauchstopp negative Auswirkungen auf ihr Sozialleben und ihre Freundschaften haben könnte.

Ein aktueller Cochrane Review ergab dagegen, dass Menschen, die mindestens 6 Wochen lang mit dem Rauchen aufhörten, weniger Depressionen, Ängste und Stress erlebten als Menschen, die weiter rauchten. Menschen, die mit dem Rauchen aufhörten, erlebten auch mehr positive Gefühle und ein besseres psychisches Wohlbefinden. Das Aufgeben des Rauchens hatte keinen negativen Einfluss auf die Qualität der sozialen Beziehungen. Es ist den Ergebnissen nach sogar möglich, dass der Rauchstopp mit einer kleinen Verbesserung des sozialen Wohlbefindens verbunden ist.

Wir bieten deshalb in unserer Praxis ein intensives ambulantes Rauchentwöhnungsprogramm an, das psychotherapeutische, komplementärmedizinische und bei Bedarf auch medikamentöse Therapieangebote umfasst, um unseren Patienten nachhaltig zu helfen, ein rauchfreies Leben mit mehr Lebensqualität zu ermöglichen.

Quelle: https://www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD013522.pub2/full/de

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